Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: November 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Lanz IT Solutions, Inhaber Sergej Lanzmann, mit Geschäftssitz in Bad Nauheim, Deutschland.
Sie gelten gleichermaßen für digitale Inhalte, Hosting-, Cloud-, Automatisierungs- sowie sonstige IT-Dienstleistungen, unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung.
Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Lanz IT Solutions ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen oder Drittanbieter einzusetzen, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
2. Leistungsbeschreibung
Lanz IT Solutions erbringt Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie.
Das Leistungsangebot umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend:
IT-Dienstleistungen wie Remote- und Vor-Ort-Support, Systemadministration, Netzwerkbetreuung und IT-Beratung,
Planung, Einrichtung und Wartung von IT-Infrastrukturen,
Entwicklung, Anpassung und Pflege von Websites, Webanwendungen und Online-Shops,
Implementierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen, insbesondere mittels n8n,
Bereitstellung und Wartung von ERP-Systemen, Zeiterfassungslösungen und Dokumentenmanagementsystemen,
Hosting-Dienstleistungen, insbesondere Webhosting, E-Mail- und Cloud-Services, sowie
Verkauf und Lieferung von IT-Hardware und Zubehör.
Die Leistungen können einzeln, im Rahmen individueller Serviceverträge oder über Kontingentstundenmodelle erbracht werden.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Werkvertrag vereinbart wird, schuldet Lanz IT Solutions keinen bestimmten Erfolg, sondern die fachgerechte, sorgfältige und dem Stand der Technik entsprechende Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.
3.Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen Lanz IT Solutions und dem Kunden kommt durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch Lanz IT Solutions zustande.
Angebote von Lanz IT Solutions sind freibleibend und stellen kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet.
Mündliche oder telefonische Absprachen entfalten erst dann rechtliche Wirkung, wenn sie von Lanz IT Solutions schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt wurden.
Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu bestehenden Verträgen.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Erklärungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen sowie sonstige vertragsrelevante Mitteilungen auch in elektronischer Form (z. B. per E-Mail oder über ein Kundenportal) übermittelt werden können.
Elektronische Signaturen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 („eIDAS-Verordnung“) sowie gleichwertige digitale Signaturen (z. B. über DocuSign, Adobe Sign oder vergleichbare Dienste) werden als rechtsverbindlich anerkannt und sind der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere zu Kontingentstunden, Serviceverträgen oder Hosting-Leistungen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(4.1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung oder Angebotsabgabe gültigen Preis- und Leistungsübersichten von Lanz IT Solutions.
Lanz IT Solutions ist nach § 19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Daher enthalten alle Preise keine Umsatzsteuer, und es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(4.2) Für Verbraucher ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Für Unternehmer ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig.
(4.3) Bei Zahlungsverzug ist Lanz IT Solutions berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4.4) Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto von Lanz IT Solutions, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
(4.5) Preisanpassungen:
Lanz IT Solutions ist berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen anzupassen, wenn sich während der Vertragslaufzeit die Kostenbasis (insbesondere für Personal, Energie, Infrastruktur, Lizenzgebühren oder Drittanbieterleistungen) wesentlich verändert. Eine Preisanpassung ist nur zulässig,
wenn sie sachlich begründet ist,
maßvoll erfolgt und
dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt wird.
Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen.
(4.6) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Kunden rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Lanz IT Solutions anerkannt ist.
5. Lieferung von Hardware
(5.1) Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von Lanz IT Solutions.
(5.2) Gefahrübergang:
Bei Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe der Ware.
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über.
(5.3) Gewährleistung:
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf (12) Monate ab Übergabe, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Frist vereinbart wurde.
(5.4) Ausschluss der Gewährleistung:
Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Mängel oder Schäden verursacht werden durch
unsachgemäße Installation, Bedienung oder Nutzung,
Veränderungen oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte,
Fremdsoftware, Fremdtreiber oder unautorisierte Hardwarekomponenten,
äußere Einflüsse, insbesondere durch Stromausfälle, Überspannung, Flüssigkeit, Brand oder höhere Gewalt.
(5.5) Haftungsbegrenzung:
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Datenverluste oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.
Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In letztgenanntem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(5.6) Rücksendungen:
Rücksendungen von Waren dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit Lanz IT Solutions erfolgen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
6. Leistungszeit und Verzug
(6.1) Leistungsfristen:
Leistungs- und Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von Lanz IT Solutions ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugesichert wurden.
Soweit keine verbindliche Frist vereinbart ist, erfolgen Leistungen innerhalb angemessener Zeit nach Auftragserteilung.
(6.2) Verzug des Kunden:
Kommt der Kunde mit erforderlichen Mitwirkungshandlungen, Zahlungen oder Freigaben in Verzug, verlängern sich etwaige Leistungsfristen angemessen.
Etwaige Mehrkosten, die durch den Verzug entstehen, trägt der Kunde.
(6.3) Höhere Gewalt (Force Majeure):
Lanz IT Solutions haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf höhere Gewalt oder andere, nicht von Lanz IT Solutions zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien oder Pandemien,
behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen,
Störungen von Transportwegen oder Lieferketten,
Ausfälle oder Störungen der Energieversorgung, Netzwerkinfrastruktur oder Internetanbindung,
Cyberangriffe, Malware-Infektionen oder sonstige sicherheitsrelevante Ereignisse, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen auftreten.
In solchen Fällen verlängern sich die vereinbarten Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Führt das Ereignis zu einer dauerhaften oder länger als drei Monate andauernden Leistungsstörung, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
(6.4) Verzug von Lanz IT Solutions:
Gerät Lanz IT Solutions mit einer Leistung in Verzug, so ist die Haftung auf den nachweisbar entstandenen, typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
(7.1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen.
Hierzu gehören insbesondere erforderliche Systemzugänge, Passwörter, Ansprechpartner, technische Dokumentationen, Freigaben sowie Zugang zu relevanten IT-Systemen oder Räumlichkeiten, soweit dies für die Leistungserbringung notwendig ist.
(7.2) Der Kunde stellt sicher, dass alle bereitgestellten Informationen richtig, aktuell und frei von Rechten Dritter sind.
Etwaige Änderungen oder Fehler hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
(7.3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht nach,
verlängern sich etwaige Leistungsfristen angemessen,
ist Lanz IT Solutions berechtigt, den Mehraufwand, der durch die Verzögerung entsteht, gesondert zu berechnen, und
ist Lanz IT Solutions von der Haftung für daraus resultierende Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Datenverluste befreit.
(7.4) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherungen durchzuführen oder durchführen zu lassen, soweit dies nicht ausdrücklich Gegenstand des Vertrages ist.
Unterlässt der Kunde dies, haftet Lanz IT Solutions nicht für Datenverluste, die auf fehlende oder unzureichende Sicherung zurückzuführen sind.
(7.5) Der Kunde hat sicherzustellen, dass während der Ausführung von Arbeiten, insbesondere vor Ort, eine geeignete Arbeitsumgebung und IT-Sicherheitsstruktur vorhanden ist, die eine sichere und effiziente Durchführung der Leistungen ermöglicht.
8. Support und Reaktionszeiten
(8.1) Supportleistungen werden von Lanz IT Solutions grundsätzlich während der üblichen Geschäftszeiten erbracht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Die üblichen Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Lanz IT Solutions.
(8.2) Die Bearbeitung von Supportanfragen erfolgt nach Eingangsreihenfolge und nach Maßgabe der verfügbaren Kapazitäten.
Verbindliche Reaktions- oder Lösungszeiten bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden (z. B. im Rahmen eines Service Level Agreements – SLA).
(8.3) Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, bemüht sich Lanz IT Solutions, auf Anfragen innerhalb von 48 Stunden an Werktagen zu reagieren. Diese Angabe stellt keine verbindliche Zusage, sondern einen unverbindlichen Richtwert dar.
(8.4) Lanz IT Solutions ist berechtigt, Supportleistungen nach Art und Dringlichkeit des gemeldeten Problems zu priorisieren.
Bei besonders schwerwiegenden Störungen, die den Betrieb des Kunden wesentlich beeinträchtigen, wird die Bearbeitung vorrangig durchgeführt.
(8.5) Support kann remote (Fernwartung) oder vor Ort erfolgen. Für Fernwartungsleistungen hat der Kunde sicherzustellen, dass eine stabile Internetverbindung und die technischen Voraussetzungen für den Fernzugriff gegeben sind.
(8.6) Für Supportleistungen außerhalb der vereinbarten Geschäftszeiten oder an Wochenenden und Feiertagen kann ein Zuschlag gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet werden, sofern nicht anders vereinbart.
9. Vor-Ort-Termine, Absagen und Ausfallhonorar
(9.1) Terminvereinbarungen für Vor-Ort-Einsätze gelten als verbindlich, sobald sie von Lanz IT Solutions schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.
(9.2) Absagen oder Terminverschiebungen durch den Kunden sind grundsätzlich mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen.
Erfolgt eine Absage
weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder
ohne Mitteilung (Nichterscheinen),
so ist Lanz IT Solutions berechtigt, den vereinbarten Stundensatz sowie die ggf. vereinbarte Anfahrtspauschale als Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.
(9.3) Wird ein Vor-Ort-Termin nach Anfahrt des Technikers oder Dienstleisters durch Umstände vereitelt, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang, nicht vorbereitete Systeme, nicht anwesende Ansprechpartner), gilt dies als kurzfristige Absage im Sinne des Absatzes 2.
(9.4) Das Ausfallhonorar entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(9.5) Im Falle von höherer Gewalt, unvorhersehbarer Erkrankung oder vergleichbaren unverschuldeten Umständen kann Lanz IT Solutions nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise auf das Ausfallhonorar verzichten.
Ein Anspruch auf Kulanz besteht jedoch nicht.
(9.6) Bei wiederholten oder schuldhaften Terminabsagen behält sich Lanz IT Solutions vor, weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder im Rahmen eines Servicevertrags mit festen Terminkontingenten zu erbringen.
10. Haftung
(10.1) Grundsatz der Haftungsbeschränkung:
Lanz IT Solutions haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei
Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lanz IT Solutions nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(10.2) Ausschluss bestimmter Schadensarten:
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, verlorene Daten, Betriebsunterbrechungen oder vergebliche Aufwendungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(10.3) Haftung für Datenverluste:
Für den Verlust von Daten haftet Lanz IT Solutions nur insoweit, als der Schaden nicht durch eine ordnungsgemäße Datensicherung des Kunden vermeidbar gewesen wäre.
Die Haftung ist in diesem Fall auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich gewesen wäre.
(10.4) Produkthaftung und Personenschäden:
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
bei arglistigem Verschweigen von Mängeln,
bei Übernahme einer Garantie oder
bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(10.5) Haftung Dritter:
Soweit Lanz IT Solutions zur Leistungserbringung Subunternehmer oder Drittanbieter einsetzt, haftet Lanz IT Solutions nur für eigenes Verschulden nach den vorstehenden Bestimmungen, nicht jedoch für Verschulden dieser Dritten, sofern sie nicht Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB sind.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
(11.1) Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Lanz IT Solutions erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter https://www.lanz-it-solutions.de/datenschutzerklaerung/
zu entnehmen.
(11.2) Datenverarbeitung im Auftrag:
Soweit Lanz IT Solutions im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Mitarbeiter verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage eines separaten Vertrages zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Kunde ist verpflichtet, diesen Vertrag vor Beginn der Datenverarbeitung abzuschließen.
(11.3) Vertraulichkeit:
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Unterlagen, Daten, Passwörter, Zugänge und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(11.4) Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen:
Lanz IT Solutions verpflichtet alle zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen auf Vertraulichkeit und Datenschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
(11.5) Fortdauer der Geheimhaltungspflicht:
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
12. Urheberrecht und Nutzungsrechte
(12.1) Urheberrechtliche Stellung:
Alle von Lanz IT Solutions im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Skripte, Programme, Softwaremodule, Automatisierungen, Dokumentationen, Konzepte, Layouts, Entwürfe und technische Unterlagen, unterliegen dem Urheberrecht von Lanz IT Solutions.
(12.2) Einräumung von Nutzungsrechten:
Der Kunde erhält – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – an den im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht.
Das Nutzungsrecht wird erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung wirksam.
(12.3) Umfang des Nutzungsrechts:
Das Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die bestimmungsgemäße Nutzung im Rahmen des jeweiligen Projektes oder Vertragszwecks.
Eine Vervielfältigung, Veränderung, Weitergabe oder Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse – ganz oder teilweise – ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Lanz IT Solutions zulässig.
(12.4) Verwendung durch Dritte:
Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen, Quellcodes, Automatisierungen oder Dokumentationen an Dritte oder verbundene Unternehmen des Kunden ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Lanz IT Solutions unzulässig.
(12.5) Open-Source- oder Fremdsoftware:
Soweit in den Arbeitsergebnissen Open-Source-Komponenten oder Software Dritter enthalten sind, gelten die jeweils zugehörigen Lizenzbedingungen ergänzend.
Lanz IT Solutions stellt dem Kunden auf Wunsch eine Übersicht über die eingesetzten Komponenten und Lizenzen zur Verfügung.
(12.6) Zurückbehaltungsrecht:
Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung behält Lanz IT Solutions sich das Recht vor, die Herausgabe von Quellcodes, Zugangsdaten oder Dokumentationen zurückzuhalten.
13. Widerrufsbelehrung
(13.1) Widerrufsrecht für Verbraucher:
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde
Lanz IT Solutions, Inhaber Sergej Lanzmann, Bodestraße 34, 61231 Bad Nauheim,
E-Mail: kontakt@lanzmann.net
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über den Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist.
(13.2) Folgen des Widerrufs:
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Lanz IT Solutions alle Zahlungen, die erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(13.3) Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn
Lanz IT Solutions die Dienstleistung vollständig erbracht hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und
der Kunde seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts mit Beginn der Leistung bestätigt hat.
(13.4) Kein Widerrufsrecht für Unternehmer:
Das Widerrufsrecht besteht ausschließlich für Verbraucher. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind hiervon nicht erfasst.
(13.5) Hinweis:
Eine Muster-Widerrufserklärung sowie ergänzende Informationen finden sich in der Widerrufsbelehrung auf der Website unter
https://www.lanz-it-solutions.de/widerrufsbelehrung/
14. Schlussbestimmungen
(14.1) Anwendbares Recht:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(14.2) Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Lanz IT Solutions und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist Bad Nauheim ausschließlicher Gerichtsstand.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.
(14.3) Vertragssprache:
Die Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(14.4) Änderungen der AGB:
Lanz IT Solutions ist berechtigt, diese AGB anzupassen oder zu ergänzen, sofern die Änderungen für den Kunden zumutbar sind und keine wesentlichen vertraglichen Pflichten betreffen.
Über Änderungen wird der Kunde in Textform informiert.
Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
(14.5) Schriftform:
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform oder Textform.
Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
(14.6) Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.